Tickwell GmbH
In der Stritt 20
96132 Schlüsselfeld
Deutschland
Geschäftsführender Gesellschafter: Arber Gjidoda
Handelsregister: HRB 11919
Amtsgericht Bamberg
USt-IdNr.: DE452918965
St.-Nr.: 207/140/20081
Web: https://tickwell-travel.de
E-Mail: [email protected]
Diese Reisebedingungen werden Bestandteil des Reisevertrages zwischen der Tickwell GmbH und dem Kunden.
Sie ergänzen die §§ 651a ff. BGB und die Informationspflichten nach Art. 250/251 EGBGB.
Sie gelten unabhängig davon, ob die Buchung online, telefonisch, schriftlich oder über ein Reisebüro erfolgt.
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn Tickwell mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen (z. B. Ticket und Unterkunft) zu einem Gesamtpreis anbietet und verkauft. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an.
Die Anmeldung kann für mehrere Teilnehmer erfolgen; der Anmelder haftet für deren Verpflichtungen, sofern er dies ausdrücklich übernommen hat.
Der Vertrag kommt zustande mit Annahme durch Tickwell, die durch Reisebestätigung (auch per E-Mail) erklärt wird.
Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, gilt sie als neues Angebot, das 10 Tage bindend ist.
Vermittler sind nicht berechtigt, abweichende Zusagen zu machen.
Umfang und Art der Leistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung.
Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der Bestätigung durch Tickwell.
Fremdleistungen (z. B. Ausflüge, Konzert- oder Sporttickets) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags, wenn sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Tickwell vermittelt diese im Namen des Leistungsträgers.
Bei Sportveranstaltungen (z. B. Fußballspiele) liegt die Verantwortung allein beim Veranstalter; Tickwell haftet nur für die Vermittlung.
Zahlungen sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB zulässig.
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 30 % fällig, zahlbar binnen einer Woche.
Die Restzahlung ist spätestens 40 Tage vor Reiseantritt ohne erneute Aufforderung zu leisten.
Erfolgt trotz Mahnung und Fristsetzung keine fristgerechte Zahlung, kann Tickwell vom Vertrag zurücktreten und Stornokosten gemäß Ziffer 7 verlangen.
Akzeptierte Zahlarten: Überweisung, Kreditkarte, PayPal, Stripe.
Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Fehler sind sofort zu reklamieren. Gehen die Unterlagen nicht spätestens 5 Tage vor Reisebeginn zu, muss sich der Kunde bei Tickwell melden.
Tickwell kann den Reisepreis erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss Beförderungskosten, Abgaben oder Wechselkurse erhöhen.
Eine Erhöhung ist nur bis 20 Tage vor Reisebeginn zulässig.
Übersteigt die Erhöhung 8 %, hat der Kunde das Recht, kostenfrei zurückzutreten oder eine gleichwertige Ersatzreise zu verlangen.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei Tickwell.
Tickwell kann eine angemessene Entschädigung verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Pauschalen pro Person:
bis 60 Tage vor Reisebeginn: 30 %
59–30 Tage: 40 %
29–22 Tage: 45 %
21–15 Tage: 60 %
14–7 Tage: 85 %
ab 6 Tage / Nichtantritt: 95 %
Abweichende Stornoregeln gelten für Tickets zu Veranstaltungen und reine Fremdleistungen (bis zu 100 %).
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Umbuchungen sind bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich gegen ein Entgelt von 50 € pro Person zzgl. entstehender Mehrkosten. Danach nur durch Rücktritt und Neubuchung.
Der Kunde kann bis Reisebeginn einen Ersatzteilnehmer stellen (§ 651e BGB). Tickwell kann hierfür 60 € Bearbeitungsgebühr berechnen zzgl. Mehrkosten
Umbuchungen bei Fremdleistungen richten sich nach deren Bedingungen.
Mängel sind unverzüglich an Tickwell oder die Reiseleitung zu melden, damit Abhilfe möglich ist.
Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz.
Gepäckschäden bei Flugreisen sind sofort bei der Airline anzuzeigen (PIR); Fristen: 7 Tage bei Beschädigung, 21 Tage bei Verspätung.
Tickwell kann vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (bis 30 Tage vorher) oder wenn der Kunde trotz Mahnung nicht zahlt.
Tickwell kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Kunde die Durchführung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält.
Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (Naturkatastrophen, politische Unruhen, Pandemien) können beide Parteien den Vertrag kündigen. Mehrkosten für Rückbeförderung werden geteilt, sonstige Mehrkosten trägt der Kunde.
Tickwell haftet für sorgfältige Vorbereitung, richtige Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung.
Die Haftung ist – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde.
Tickwell haftet nicht für Fremdleistungen, wenn diese eindeutig als solche gekennzeichnet sind.
Tickwell informiert EU-Bürger über die allgemeinen Vorschriften.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der Einreise-, Impf- und Gesundheitsvorschriften.
Nachteile aus der Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Kunden, sofern Tickwell nicht fehlerhaft informiert hat.
Ansprüche wegen Reisemängeln sind innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende gegenüber Tickwell geltend zu machen.
Ansprüche wegen Körper-/Gesundheitsschäden verjähren in 2 Jahren, alle übrigen Ansprüche in 1 Jahr, jeweils ab dem Tag nach dem vertraglichen Reiseende.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung verarbeitet. Details regelt die Datenschutzerklärung unter https://tickwell-travel.de/datenschutz.
Es gilt deutsches Recht.
Der Kunde kann Tickwell nur an dessen Sitz verklagen.
Tickwell kann Kunden nur an deren Wohnsitz verklagen; bei Nicht-Verbrauchern gilt der Sitz von Tickwell als Gerichtsstand.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.